Das kommunale Verfassungsrecht in Niedersachsen erfährt im Jahre 2011 eine tief greifende Reform. Das handliche Werk informiert aktuell, zuverlässig, anschaulich und praxisnah über die gesetzlichen Neuregelungen und ihre Hintergründe. Mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) werden die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover, das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen und die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Neben sprachlichen Verbesserungen erfolgten materielle Rechtsänderungen, die den Vorsitz in der Vertretung nun einem ehrenamtlichen Mitglied vorbehalten und den Vertretungen die Möglichkeit geben, weitere Angelegenheiten von ihrer Zuständigkeit auszunehmen und so die Arbeit in der Vertretung nach eigener Entscheidung noch stärker auf das Wesentliche zu konzentrieren. Neu eingeführt wird u.a. die Option, beschließende (Fach-)Ausschüsse durch Übertragung von Beschlusskompetenzen des Hauptausschusses einzurichten, gesetzliche Verfahrensregelungen über die Ladung der Vertretung, die Einwohnerfragestunde und die Protokollierung der Vertretungssitzungen werden gestrichen. Der Leitfaden ist eine wichtige Grundlage für Kommunalpolitiker/innen, Mitarbeiter/innen in (Samt)Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach)Hochschulen, kommunale Unternehmen, interessierte Bürger/innen in Niedersachsen. Ein Anhang enthält das neue NKomVG in der ab 1. November 2011 geltenden Fassung. Die Autoren: Ministerialdirigent Bernd Häusler ist Leiter der Kommunalabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Leitender Ministerialrat Jürgen Franke leitet dort das für kommunales Verfassungsrecht zuständige Referat. Regierungsoberamtsrat Gerhard Fischer befasst sich dort mit Angelegenheiten des Kommunalverfassungsrechts.