Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem StBerG und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten. Das Werk erläutert den Weg der Anerkennung bis zur praktischen Tätigkeit als Berater in der Beratungsstelle.Ein Werk, das in keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.