Rentenbesteuerung / Besteuerung der Renten: Die Rentenzahlung ist Gegenleistung für die Übertragung von Vermögenswerten. Unterscheidung zwischen betrieblichen und privaten Renten ist von untergeordneter Bedeutung; Bestimmung des Rentengrundes ist unbeachtlich. Renten sind auch dann zu erfassen, wenn einklagbarer Anspruch fehlt, aber fortdauernder Bezug sichergestellt ist
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rentenbesteuerung.html?referenceKeywordName=Besteuerung+der+Renten