Der Inhalt: Der Kaufvertrag für eine Arzt-/Zahnarztpraxis unterliegt nicht nur dem Zivilrecht, sondern beinhaltet bei Vertragsärzten insbesondere die Spezialität des Vertragsarztrechts. Nach der Änderung dieses Rechts durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.07 sind viele Möglichkeiten der Praxisübertragung zu berücksichtigen.