Das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bildet eine Schnittstelle zwischen verschiedenen, für sich gesehen bereits äußerst komplexen juristischen Fachgebieten: Im Kern handelt es sich um eine familienrechtliche Materie. Soweit Versorgungsanwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung betroffen sind, haben auch Arbeitsrechtler mit der Thematik zu tun. Da das Recht der betrieblichen Altersversorgung stark versicherungsrechtlich geprägt ist, sind auch versicherungsrechtliche Detailkenntnisse zum Zweck der Beherrschung der Materie erforderlich.

Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, diese wesentliche Schnittstelle grundlegend zu reformieren. Mit dem am 3. April 2009 verkündeten und am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist der Versuch unternommen worden, dem Rechtsgebiet des Versorgungsausgleichs eine Form zu geben, die es dem Praktiker, ob nun Arbeitsrichter, Rechtsanwalt oder – bei Versorgungsanwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung – dem Arbeitgeber ermöglichen soll, sich wieder auf sicherem Terrain zu bewegen.

Da sich gerade für den Versorgungsausgleich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zahlreiche wesentliche Änderungen ergeben haben, ist eine praxisgerechte Darstellung der Dinge mehr als nötig, zumal sich auch Anpassungserfordernisse in den Versorgungsordnungen ergeben. Das Fachbuch von Blumenstein, Hopfner und Heider soll hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Es konzentriert sich auf die für die betriebliche Altersversorgung gewichtigen Aspekte der Reform des Versorgungsausgleichrechts. Hierbei werden die Grundzüge des geänderten Rechts ebenso erläutert wie detaillierte Berechnungsmethoden aufgezeigt.

Das Buch richtet sich an alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit der Materie befassen, vor allem an Sachverständige sowie familienrechtlich orientierte Anwaltskanzleien und Richter.
Das Werk wird abgerundet…