Lieber Leser, in der Online-Enzyklopädie wikipedia.de wird das Wort „privat“ als Gegensatz von „öffentlich“ bezeichnet. Soweit korrekt, jedoch bestätigt die Ausnahme die Regel. Hier: Das Kostenerstattungsprinzip ist frei zugänglich! Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2004, kann sich jeder gesetzlich Krankenversicherte zum Kostenerstattungsprinzig, bekannt aus der Privatversicherung entscheiden und die Abrechnungsmethode frei wählen. Sie haben das Wort im Zusammenhang Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung noch nie gehört? Sie Fragen sich was das soll? Nunja, wie das Wort „Kostenerstattungsprinzip“ bereits verrät, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einiges erstattet! Richtig, Ihre Arztrechnung als „Privatpatient“. Das geht nicht? Oh, doch … es geht! Wie? Alle Antworten finden Sie in diesem Buch! +XXXL Glossar GKV/PKV Viel Freude beim lesen und bleiben Sie Gesund! Ihr Marucs Körner