Diese Arbeit beschreibt den gegenwärtigen Stand der Einkommensbesteuerung von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsleistungen in Deutschland. Damit hat sie für den Rechtsanwender unmittelbaren Nutzen in der täglichen Beratungs- und Bearbeitungspraxis: Die verfassungsrechtlichen Probleme des bisherigen Nebeneinander vorgelagerter und nachgelagerter Besteuerung waren lange bekannt, ebenso der Zusammenhang zwischen der steuerlichen Behandlung in der Erwerbsphase und in der Nacherwerbsphase. Kosmetische Operationen konnten die Diskrepanzen nicht überbrücken; dennoch wurden Vorschläge aus der Finanzwissenschaft zur Einführung eines nachgelagerten Besteuerungssystems zunächst aber negiert.Mit dem Altersvermögensgesetz wurden ab 2002 sog. ‚Riester-Renten‘ geschaffen, die zu den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen und Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ergänzt um neue Pensionsfonds hinzutraten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 erzwang eine weitere Umstellung mit Übergangsrecht bis 2040 im Alterseinkünftegesetz. Die Kreation neuer Produkte gipfelte in der sog. ‚Rürup-Rente‘. Die Regelungen sind als Wirrwarr unterschiedlichster Denkansätze zu bewerten und deshalb kein taugliches Modell, bieten aber durchaus Lösungshinweise für Europa. Hier bietet die Arbeit (auch mit eigenen Gesetzesvorschlägen) Zukunftsperspektiven für den Rechtsanwender und Nutzen für den deutschen und europäischen Steuerrechtspolitiker.

Diese Arbeit beschreibt den gegenwärtigen Stand der Einkommensbesteuerung von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsleistungen in Deutschland. Damit hat sie für den Rechtsanwender unmittelbaren Nutzen in der täglichen Beratungs- und Bearbeitungspraxis: Die verfassungsrechtlichen Probleme des bisherigen Nebeneinander vorgelagerter und nachgelagerter Besteuerung waren lange bekannt, ebenso der Zusammenhang zwischen der steuerlichen Behandlung in der Erwerbsphase und in der Nacherwerbsphase. Kosmetische Operationen konnten die Diskrepanzen nicht überbrücken; dennoch wurden Vorschläge aus der Finanzwissenschaft zur Einführung eines nachgelagerten Besteuerungssystems zunächst aber negiert.Mit dem Altersvermögensgesetz wurden ab 2002 sog. ‚Riester-Renten‘ geschaffen, die zu den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen und Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ergänzt um neue Pensionsfonds hinzutraten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 erzwang eine weitere Umstellung mit Übergangsrecht bis 2040 im Alterseinkünftegesetz. Die Kreation neuer Produkte gipfelte in der sog. ‚Rürup-Rente‘. Die Regelungen sind als Wirrwarr unterschiedlichster Denkansätze zu bewerten und deshalb kein taugliches Modell, bieten aber durchaus Lösungshinweise für Europa. Hier bietet die Arbeit (auch mit eigenen Gesetzesvorschlägen) Zukunftsperspektiven für den Rechtsanwender und Nutzen für den deutschen und europäischen Steuerrechtspolitiker.