Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine in der Praxis häufig vorkommende Gewinnermittlungsart. Sie hat bekanntlich gegenüber der Bilanzierung den Vorteil, dass im Prinzip nur die Einnahmen und die Ausgaben aufzuzeichnen sind, was eine erhebliche Vereinfachung bedeutet. Die Überschussrechnung wird daher gern von Gewerbetreibenden, die nicht nach Handels- oder Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, sowie von Angehörigen der freien Berufe angewandt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Gewinnermittlung nach § 4. Abs. 3 EStG bei Winzern, Forstwirten, beim Gartenbau und sonstiger landwirtschaftlicher Betätigung zur Anwendung kommen. Das mittlerweile in der 11. Auflage erscheinende Werk von Segebrecht behandelt umfassend den gesamten Bereich der Überschussrechnung einschließlich der Fragen beim Wechsel der Gewinnermittlungsarten. Nach 40 Jahre ist es das Standardwerk zur Einnahmen-Überschussrechung. Das Buch ist als Arbeitsmittel für die Steuerberatung und Finanzverwaltung konzipiert. Es ermöglicht einen raschen Überblick zum Thema Überschussrechnung und beantwortet alle relevanten steuerrechtlichen Fragen. Zahlreiche Beispiele und fallbezogene Erläuterungen sorgen für eine verständliche Darstellung und ermöglichen eine praxisgerechte Rechtsanwendung. Die 11. Auflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen, die jüngste Rechtsprechung – hier vor allem das BFH-Urteil vom 2.10.2003 zur Möglichkeit des gewillkürten Betriebsvermögens bei der Einnahmen-Überschussrechnung -, die neuesten Verwaltungsanweisungen und setzt sich insbesondere auch mit dem neuen Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR auseinander.
— Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.