Das 1806 proklamierte Königreich Bayern erreichte u. a. durch das Bündnis mit Napoleon bald die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Um den drohenden Staatsbankrott abzuwenden, schritt man zur Verstaatlichung der Finanzverwaltung und zu einer radikalen Steuerreform. Die Landstände wurden mit der neuen Verfassung zum 1. Mai 1808 aufgelöst, die Finanzverwaltung und das Steuereinhebungsrecht wurden ausschließlich Sache des Staates.Aus Anlass des 200jährigen Jubiläums der bayerischen Finanzverwaltung wird hier erstmals die Geschichte des bayerischen Finanz-, Steuer- und Haushaltswesens vom Mittelalter bis heute und damit ein wichtiger Beitrag zur bayerischen Geschichte, aber auch zur Verfassungs- und Sozialgeschichte vorgelegt.