Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Agrarwissenschaften, Note: 2,3, Georg-August-Universität Göttingen (Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Arbeitsbereich Agrarpolitik ), 65 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem System der Alterssicherung der Landwirte in Deutschland. Dieses System wurde im Jahre 1995 reformiert. Im Rahmen der Arbeit soll nun zunächst auf die Alterssicherung im Allgemeinen, also unabhängig von der Landwirtschaft eingegangen werden und die Rentenversicherung in der Bundesrepublik dargestellt werden. Im Folgenden werden die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Alterssicherungssystems vor der Reform vorgestellt werden, wobei auf die Finanzierung und auch auf Probleme der Altershilfe eingegangen wird. Im vierten Teil soll die Reform betrachtet werden und im folgenden fünften Teil sollen Auswirkungen und Veränderungen nach der Reform untersucht werden. Abschließend werden in der Diskussion eine kurze Zusammenfassung sowie ein Ausblick auf die Zukunft des Systems stattfinden.Die Alterssicherung gehört als ein Themenkomplex zum großen Komplex der Sozialpolitik. Sozialpolitik kann mithilfe von drei Bestandteilen, nämlich den Zielen, Instrumenten und Trägern derselben definiert werden. Ziele der Sozialpolitik sind die Verwirklichung von Gerechtigkeit, Sicherheit und Freiheit (RIBHEGGE 2004: 15). Es gibt zwei Arten von Instrumenten in der Sozialpolitik: Die ordnungspolitischen Instrumente, wie die Gestaltung der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialverfassung, haben eine grundlegende, langfristige Bedeutung im Gegensatz zu ablaufpolitischen Instrumenten, wie Einnahmen- und Ausgabengestaltung vom Bund, die punktueller wirken (RIBHEGGE 2004: 39). Die Sozialpolitik ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Träger auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. Zum einen gibt es staatliche Träger. Dazu zählen die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat sowie die staatlichen Organe auf Länder- und Landkreisebene (LAMPERT ET AL. 2004: 454). Dabei nehmen sie ihre staatlichen Aufgaben wie Gesetzgebung und Verwaltung wahr . Als weitere Organe der Sozialpolitik gibt es halbstaatliche Träger wie beispielsweise Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Genossenschaften und gemeinnützige Unternehmen.