Die europäischen Verträge und die aus ihnen hervorgehenden europäischen Institutionen und politischen Handlungsmuster entspringen einer Vision, die davon ausgeht, dass Struktur und innere politische Ordnung der Europäischen Gemeinschaft in erster Linie von der Außenwelt abhängig sind und dass sie sich entsprechend den Vorgaben dieser Außenwelt zu gestalten haben. Nach dieser politischen Grundvorstellung, deren Autonomieverständnis sich auf die Verknüpfung zwischen unserer europäischen Kulturwelt und der fremden Außenwelt bezieht, ist die Gemeinschaft dann autonom bzw. unabhängig, wenn sie in der Lage ist, kritische Einschränkungen in ihrem Verhalten, die ihr von der Außenwelt auferlegt werden, abzubauen. Autonomie ist laut diesem in vielen politischen Kreisen der Europäischen Gemeinschaft vorherrschenden Verständnis somit eine Restgröße, die bei guter Politik entsteht, indem die europäischen Staats- und Regierungschefs und ihre Regierungen durch gute Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten in der heutigen absoluten Gebundenheit der Europäischen Gemeinschaft im globalen Netz größere Handlungs- und Freiheitsspielräume für ihre Bürgerinnen und Bürger erarbeiten. Ist der politische Leistungsausweis hingegen negativ, und das ist er schon seit geraumer Zeit, schrumpft die Restgröße zusammen, die Handlungs- und Freiheitsspielräume der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger werden kleiner.