A beauftragt B, auf einer Wiese eine verwilderte Katze einzufangen und diese bei C abzuliefern. C betreut im Auftrag von A diese Katze mehrere Monate lang. Wer ist Eigentümer der Katze? Hat A ein Recht auf Herausgabe der Katze?
Eigentum an einer verwilderten Katze – wo finde ich Informationen?
von admin | Okt 15, 2010 | Haustiere | 7 Kommentare
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Diese Seite gibt Auskunft:http://www.tierrecht-aktuell.de/index.ph…
Kein Unbeteiligter kann irgendwen „beauftragen“ an einem Gut, das ihm nicht gehört irgendetwas zu unternehmen. Also ist diese Frage hirnrissig und gegenstandslos. Eine streunende Katze gehört niemandem. Einmal aufgegebenes Eigentum kann man nicht wieder beanspruchen. Ende.
Die Sache scheint kompliziert zu sein, so dass offensichtlich keine friedliche und einvernehmliche Lösung möglich ist? Vielleicht sollte man, falls dies wirklich so ist, die Katze entscheiden lassen, bei wem sie am liebsten leben möchte? Alles Gute für alle Beteiligten!
Eigentümer ist in diesem Fall keiner, da es sich um eine verwilderte Katze handelt und die demzufolge niemanden gehört und A hat folglich auch kein Recht auf Herausgabe der Katze.
Ja, ein verwildertes Tier ist niemandes Eigentum.
Es Gibt für Wilderte Katzen kein Eigentümer ohne Du Weist wer sie ausgesetzt hat
Nein, das hätte höchstens B, der die Katze eingefangen hat.