Bei mir wurde im Juni 1998 diie Parkinson-Krankheit diagnostiziert. Bis einschließlich September 2005 konnte ich meine Stellung als kfm. Leiter mit Einzelprokura ausüben. Aufgrund der fortschreitenden unheilbaren besonders schweren chronischen Erkrankung wurde ich dann ab 10-2005 verrentet und bekam die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer zugesprochen. Bis einschließlich August 2007 konnte ich noch stundenweise in geringem Umfang arbeiten. Ab Oktober 2007 übte ich keinerlei berufliche Tätigkeit mehr aus. Mein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis bis jetzt nicht schriftlich beendet; andererseits ist er der Verpflichtung auf Zahlung der vereinbarten Altersversorgung ebenfalls noch nicht nachgekommen und er reagiert auf schriftliche Ermahnung überhaupt nicht.
Muß das Arbeitsverhältnis schriftlich beendet werden bzw. besteht es noch – ruht es ?
Muß ich wegen Zahlung der Betriebsrente Klage einreichen ?
Bedanke mich für kompetente Antworten im Voraus ganz herzlich.
Viele Grüße
bieljoe