Kann die schweizerische Steuerbehörde aus einer schweizerischen Kontonummer (UBS-Konto) herauslesen, wie lange das Konto bereits besteht?
D. h. kann man ein Schwarzkonto, welches jahreland bestanden hat, einfach so nach Jahren in der Steuererklärung angeben oder muss man zuerst die Nummer ändern lassen?
(Steuerhinterziehung ist in der Schweiz keine Straftat; das nur nebenbei…)