Wird einem freiwillig Versicherten die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ausgezahlt, so muss der Betreffende laut LSG Mainz die Kassenbeiträge auf die volle Auszahlung leisten.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/854527/freiwillig-versicherte-sozialabgaben-direktpolice-faellig.html?sh=24&h=-703414089