Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 4,6 Mio. Arbeitslosen verlangt eine Umstrukturierung des derzeitigen Arbeitsmarktes und die Frage nach der Zukunft der Arbeitplatzsituation gibt momentan Anlass zu einer Vielzahl von Diskussionsrunden. Selbst auf der Weltmesse „Expo 2000“ wurde dieses Thema auf separaten Ausstellungsflächen in den Blickpunkt der Besucher gestellt. Allein das verdeutlicht, dass „Arbeit“ eines der Schlüsselwörter unserer Gesellschaft zur Zeit der Jahrtausendwende geworden ist. Der Förderung der beruflichen Selbstständigkeit wird gegenwärtig eine wachsende Aufmerksamkeit zuteil. Dies zeigt sich z. B. an politischen Aktionen und Forderungen der Parteien, die aufgrund der langanhaltenden Arbeitsmarktkrise wiederholt die Stärkung des Arbeitsmarktes durch Förderung der beruflichen Selbstständigkeit fordern. Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt ihrer Wirtschaftpolitik auf die Förderung des Mittelstandes, der eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung besitzt. Denn eigenständige Unternehmer des Mittelstandes erbringen mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung und sind Arbeitgeber für 70 % aller Beschäftigten hierzulande. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, unterstützt der Staat die Gründung neuer Unternehmen v. a. durch finanzielle Beihilfen und zinsgünstige Kredite. Darunter seien das Sondervermögen des ERP genannt, sowie die Angebote der KfW Mittelstandsbank . Die Umsetzung des Hartz-Konzepts zum Abbau der Arbeitslosigkeit schafft eine Grundlage für die erfolgreiche Realisierung neuer Geschäftsideen zur Existenzsicherung. Damit wird Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Ich-AG zu gründen. Vorher Erwerbslosen wird drei Jahre lang ein Zuschuss zur Sozialversicherung gezahlt, der in der Startphase der Existenzgründung einen finanziellen Ausgleich schaffen soll. Zudem profitiert die Ich-AG von einer geringen Steuerbelastung und einer vereinfachten Buchführung. Die neuen Regeln für Minijobs sind für Arbeitnehmer aufgrund der höher gesetzten Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsabgaben attraktiver gestaltet worden und erleichtern zugleich Arbeitgebern die Einstellung von geringfügig beschäftigtem Personal. Seit dem 01. April 2003 muss der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung von bis zu 400 Euro pro Monat eine 25 %ige Sozialversicherungspauschale abführen. Weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie das Bereitstellen eines Meister-Bafögs laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt (AFBG) fördern die Selbstständigkeit. Fortbildungen oder die Absolvierung eines Meisterlehrganges sind oft Voraussetzung für die Existenzgründung in handwerklichen Berufen oder im Gesundheits- und Pflegebereich. Vielen Gründern fehlt es an der Finanzierungsgrundlage für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren. Seit dem 01. Januar 2002 wird mit dem Meister-Bafög die Existenzgründungsförderung nicht nur im handwerklichen Gewerbe unterstützt, sondern auch im Dienstleistungsgewerbe. Die gesellschaftliche Eigenaktivität und damit der Schritt in die Selbstständigkeit werden gefördert und aus ihnen können sich neue berufliche Perspektiven entwickeln. Diese Aspekte als Chance begreifend und der persönliche Wunsch nach beruflicher Unabhängigkeit gaben der Verfasserin der vorliegenden Arbeit Anlass und Anregung das Thema „Geschäftskonzepterstellung für einen Gastronomiebetrieb“ als Grundlage einer Existenzgründung zu wählen. Die Erstellung eines konkreten Geschäftskonzeptes beinhaltet die Untersuchung verschiedener Themenbereiche. Daher wird im Laufe der Arbeit auf folgende Gebiete intensiv eingegangen: Ausführungen zur geplanten Geschäftsidee, Qualifikation eines Existenzgründers, Standort, Gründungsformalien, innerbetriebliche Struktur, Marketing und Finanzierung/Kosten. Die einzelnen Themenbereiche werden der Geschäftsidee entsprechend standort- sowie branchenspezifisch mit aktuellem Zahlenmaterial fundiert. Da es sich in diesem Fall um ein Geschäftskonzept eines Cafés im gastronomischen Dienstleistungsgewerbe handelt, wird es notwendig sein, Datenmaterial aus dem Gastronomiesektor zu analysieren, aber darüber hinaus auch Primärdaten für den gewählten Standort neu zu erheben. Das Geschäftskonzept, auch Businessplan genannt, ist die methodische Umsetzung der vorangestellten Geschäftsidee. Im Konzept wird dargelegt, wie die Idee erfolgreich realisiert werden kann. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan kann als Grundlage einer Existenzgründung die Erfolgschancen dieser erhöhen, da sich der Gründer durch die theoretische Erarbeitung intensiv mit möglichen Risiken und Chancen der Geschäftsidee auseinander gesetzt hat. Der Gastronomiebetrieb – als Einzelhandelsunternehmen – übernimmt die Verteilungsaufgabe der produzierten Güter und ist dem >Tertiären BereichDienstleistungs-Sektor< der Volkswirtschaft zuzuordnen. In wirtschaftspolitischen Diskussionen werden oft Inhalt und Bedeutung des Dienstleistungsbegriffes diskutiert. Seit mehreren Jahrzehnten befinden wir uns auf dem Weg von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Dienstleistungen machen den einzigen überproportional wachsenden Wirtschaftssektor aus, in dem inzwischen die Mehrzahl aller Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 4,6 Mio. Arbeitslosen verlangt eine Umstrukturierung des derzeitigen Arbeitsmarktes und die Frage nach der Zukunft der Arbeitplatzsituation gibt momentan Anlass zu einer Vielzahl von Diskussionsrunden. Selbst auf der Weltmesse „Expo 2000“ wurde dieses Thema auf separaten Ausstellungsflächen in den Blickpunkt der Besucher gestellt. Allein das verdeutlicht, dass „Arbeit“ eines der Schlüsselwörter unserer Gesellschaft zur Zeit der Jahrtausendwende geworden ist. Der Förderung der beruflichen Selbstständigkeit wird gegenwärtig eine wachsende Aufmerksamkeit zuteil. Dies zeigt sich z. B. an politischen Aktionen und Forderungen der Parteien, die aufgrund der langanhaltenden Arbeitsmarktkrise wiederholt die Stärkung des Arbeitsmarktes durch Förderung der beruflichen Selbstständigkeit fordern. Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt ihrer Wirtschaftpolitik auf die Förderung des Mittelstandes, der eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung besitzt. Denn eigenständige Unternehmer des Mittelstandes erbringen mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung und sind Arbeitgeber für 70 % aller Beschäftigten hierzulande. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, unterstützt der Staat die Gründung neuer Unternehmen v. a. durch finanzielle Beihilfen und zinsgünstige Kredite. Darunter seien das Sondervermögen des ERP genannt, sowie die Angebote der KfW Mittelstandsbank . Die Umsetzung des Hartz-Konzepts zum Abbau der Arbeitslosigkeit schafft eine Grundlage für die erfolgreiche Realisierung neuer Geschäftsideen zur Existenzsicherung. Damit wird Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Ich-AG zu gründen. Vorher Erwerbslosen wird drei Jahre lang ein Zuschuss zur Sozialversicherung gezahlt, der in der Startphase der Existenzgründung einen finanziellen Ausgleich schaffen soll. Zudem profitiert die Ich-AG von einer geringen Steuerbelastung und einer vereinfachten Buchführung. Die neuen Regeln für Minijobs sind für Arbeitnehmer aufgrund der höher gesetzten Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsabgaben attraktiver gestaltet worden und erleichtern zugleich Arbeitgebern die Einstellung von geringfügig beschäftigtem Personal. Seit dem 01. April 2003 muss der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung von bis zu 400 Euro pro Monat eine 25 %ige Sozialversicherungspauschale abführen. Weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie das Bereitstellen eines Meister-Bafögs laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt (AFBG) fördern die Selbstständigkeit. Fortbildungen oder die Absolvierung eines Meisterlehrganges sind oft Voraussetzung für die Existenzgründung in handwerklichen Berufen oder im Gesundheits- und Pflegebereich. Vielen Gründern fehlt es an der Finanzierungsgrundlage für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren. Seit dem 01. Januar 2002 wird mit dem Meister-Bafög die Existenzgründungsförderung nicht nur im handwerklichen Gewerbe unterstützt, sondern auch im Dienstleistungsgewerbe. Die gesellschaftliche Eigenaktivität und damit der Schritt in die Selbstständigkeit werden gefördert und aus ihnen können sich neue berufliche Perspektiven entwickeln. Diese Aspekte als Chance begreifend und der persönliche Wunsch nach beruflicher Unabhängigkeit gaben der Verfasserin der vorliegenden Arbeit Anlass und Anregung das Thema „Geschäftskonzepterstellung für einen Gastronomiebetrieb“ als Grundlage einer Existenzgründung zu wählen. Die Erstellung eines konkreten Geschäftskonzeptes beinhaltet die Untersuchung verschiedener Themenbereiche. Daher wird im Laufe der Arbeit auf folgende Gebiete intensiv eingegangen: Ausführungen zur geplanten Geschäftsidee, Qualifikation eines Existenzgründers, Standort, Gründungsformalien, innerbetriebliche Struktur, Marketing und Finanzierung/Kosten. Die einzelnen Themenbereiche werden der Geschäftsidee entsprechend standort- sowie branchenspezifisch mit aktuellem Zahlenmaterial fundiert. Da es sich in diesem Fall um ein Geschäftskonzept eines Cafés im gastronomischen Dienstleistungsgewerbe handelt, wird es notwendig sein, Datenmaterial aus dem Gastronomiesektor zu analysieren, aber darüber hinaus auch Primärdaten für den gewählten Standort neu zu erheben. Das Geschäftskonzept, auch Businessplan genannt, ist die methodische Umsetzung der vorangestellten Geschäftsidee. Im Konzept wird dargelegt, wie die Idee erfolgreich realisiert werden kann. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan kann als Grundlage einer Existenzgründung die Erfolgschancen dieser erhöhen, da sich der Gründer durch die theoretische Erarbeitung intensiv mit möglichen Risiken und Chancen der Geschäftsidee auseinander gesetzt hat. Der Gastronomiebetrieb – als Einzelhandelsunternehmen – übernimmt die Verteilungsaufgabe der produzierten Güter und ist dem >Tertiären BereichDienstleistungs-Sektor< der Volkswirtschaft zuzuordnen. In wirtschaftspolitischen Diskussionen werden oft Inhalt und Bedeutung des Dienstleistungsbegriffes diskutiert. Seit mehreren Jahrzehnten befinden wir uns auf dem Weg von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Dienstleistungen machen den einzigen überproportional wachsenden Wirtschaftssektor aus, in dem inzwischen die Mehrzahl aller Arbeitnehmer beschäftigt wird.