hilfe finde, und zwar wenn ein rentner der im monat 750,- euro rente bekommt und seine frau auch rente in höhe von ca.150 euro und sie ist ein pflegefall sie bezieht ca.700 euro pflegegeld von der kasse (pflegestufe 3) , der rentner bezahlt jeden monat an die bank eine feste rate, (privatbank) wenn er jetzt sagt er kann nicht mehr zahlen weil das geld nicht langt miete, strom, gas usw. denn er pflegt seine frau, was würde passieren? wird seine rente oder das pflegegeld gepfändet? es würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr mir antwortet, danke im vorraus für eure mühe,
Hallo, ich habe eine frage aber ich weiss nicht ob ich hier richtig bin? ich hoffe das ich hier …?
von admin | Okt 15, 2010 | Rentner | 5 Kommentare
5 Kommentare
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stell deine frage auf: jurathek.de da sind spezialisten und es wird NICHT nur geraten oder vermutet…
man kann nur bis zum sozialsatz gepfändet werden .ich glaube bei deinem beispiel ist da nichts zu holen .
Die Einkünfte liegen unterhalb der Pfändungsfreigrenze bzw. sind gar nicht pfändbar.
das sind 1600 € im monat
die ausgaben solltest du aufgliedern , sonst kann dir keiner eine echte antwort geben .
Rente und Pflegegeld sind Sozialleistungen und damit – in welcher Höhe auch immer – unpfändbar!!!
Selbst wenn eine Kontopfändung durchgeführt werden würde, so müsste das geldinstitut die Sozialleistungen innerhalb von 7 tagen auszahln. Überweisungen kann man auch nur in der Zeit tätigen lassen. Muss man zweckgebunden erklären und verrechnen lassen.
nach den 7 tagen würde das geld an den Gläubiger abgeführt.
Die EC-Karte würde eingezogen, man bekommt eine einfache Kundenkarte, mit der man Auszüge ziehen kann und das wars auch schon. Keine kartenzahlung, keine Abhebung am geldautomaten. Nur Barauszahlung in der kontoführenden Filliale beim Sachbearbeiter.
Austehen soll die rate, ja?
Denn wenn Strom und Gas nicht bezahlt wird, wird abgestellt.
Bei nicht Mietzahlung gibts die Kündigung…