Die Herausforderung „betriebliche Altervorsorge“ wird erstmals in Ihrer geamten Bandbreite verständlich dargestellt und erklärt. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf Entgeltumwandlung zum Aufbau seiner betrieblichen Altersversorgung (bAV). Auf Abruf – durch den Mitarbeiter – ergibt sich dadurch für jeden Arbeitgeber die Pflicht der Einrichtung einer bAV. Der Wandlungsdruck steigt, denn zunehmend wird klar, dass einerseits die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr ausreicht, um einen finanziell gesicherten Lebensabend zu gewährleisten und andererseits die bAV mit ihren finanziellen Förderungen in der Anwartschaft für jeden Arbeitnehmer lukrativ ist. Nahezu jeder Steuerberater kommt über seine Mandanten mittelfristig mit diesem Thema in Berührung. Für viele Vermittler und Makler ist die signifikante Verlagerung der privaten zur betrieblichen Vorsorge bereits deutlich zu spüren. Sie müssen sich dem Vertrieb von bAV-Produkten viel intensiver widmen als früher, um ein Wegbre chen von Provisionen und Courtagen im privaten Altersvorsorgesektor entgegen treten zu können. Die Chancen sind dabei kaum zu überschätzen. Bereits heute zählt die bAV zu den Hoffnungsträger der Assekuranz! Die Gestaltungsformen der bAV sind vielfältig und komplex, Fehlerquellen zahlreich. Dadurch kommt auf den Arbeitgeber ein hoher Anspruch auf Entscheidungskorrektheit zu und mithin eine hohe Verantwortung auf die Produktanbieter und alle Berater: Versicherungsvermittler, Steuerberater, Verbände. Umfassende und verbindliche Informationen sind gefragt, nicht nur versicherungstechnische Fragen sind zu klären, sondern auch Kenntnisse des Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Tarifrechts werden benötigt.