Die Erziehung eines Kindes vom Tag der Geburt bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und die zeitlich unbegrenzte, nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege werden als Berücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung anerkannt “
MEINE FRAGE: Wie kann „häusliche Pflege“ erwerbsmäßig oder nicht erwerbsmäßig sein? Was heißt das konkret?