Ausgehend von der aus der täglichen Praxis gewonnenen Erkenntnis, dass kaum eine Rechtsfrage ohne Bezug zum Steuerrecht bleibt, erläutert der Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch die Vorschriften des HGB nicht nur spezifisch handelsrechtlich, sondern auch unter bilanz- und steuerrechtlichen Aspekten. So finden sich neben steuerrechtlichen Anmerkungen zu einer Reihe von Einzelvorschriften, wie z. B. zu Erbfall und Steuerverfahren bei § 27 HGB oder Steuer und Insolvenz bei § 32 HGB, auch geschlossene Abhandlungen über Betriebsgründung, Betriebsbeendigung, die Besteuerung des laufenden Betriebs und der Personengesellschaften jeweils vor den Büchern des HGB. Im Kapitel II wird das Umwandlungssteuergesetz erläutert. Der Zugang zu diesen Darstellungen wird durch eine gesonderte Übersicht erleichtert. Der bilanzrechtliche Teil hat durch das Bilanzrechtsreformgesetz und das Bilanzkontrollgesetz wesentliche Änderungen erfahren. Börsennotierte Unternehmen müssen Ihre Konzernabschlüsse ab 1.1.2005 verbindlich nach IFRS aufstellen. Ein Überblick über die Grundzüge der IFRS wird bei § 315a HGB gegeben, Abweichungen vom HGB werden bei den einzelnen Vorschriften erläutert. Die Kommentierung des HGB berücksichtigt neben den Rechtsentwicklungen der letzten Jahre bereits das Gesetz über elektronische Handelsgregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) und den Entwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG).