Für Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrentner – Rentner, deren Beginn der Rente spätestens der 31.12.2000 war – werden die Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2010 angepasst. Die Werte können Sie dem Artikel entnehmen.
(http://rentenberatung-aktuell.de/20091229908/rentenversicherung/hinzuverdienstgrenze-bu-und-eu-rentner-2010)