Ich lebe seit 11 Jahren mit meiner Freundin zusammen und ich möchte sie nun heiraten, da ich nur noch wenige zeit zu leben habe. Nach den Jahren, wo wir in häuslicher Gemeinschaft leben, denke ich, dass sie Anspruch auf meine Rente hat ?!???
Ich bin krank sterbe bald und möchte meine langjährige lebensgefährin heiraten bekommt sie meine rente?
von admin | Okt 15, 2010 | Renten | 7 Kommentare
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Da wird deine Freundin nicht viel davon haben:
Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer
Eine Witwe bzw. ein Witwer erhält nach dem Tode des versicherten Ehegatten – wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt hat – eine Witwen- bzw. Witwerrente, auch Hinterbliebenenrente genannt. Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt, wenn
* die Witwe/ der Witwer das 45. Lebensjahr vollendet hat
* oder erwerbsgemindert ist
* oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht
* oder wenn sie/er für ein Kind sorgt, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Hinzu tritt evtl. ein Zuschlag für Kindererziehung. Dies gilt für jüngere Ehepaare, bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren, oder für Paare, deren Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Für ältere Ehepaare, die sich bei ihrer Lebensplanung an den alten Regelungen orientiert haben, bleibt es bei dem früher dieser Rente zu Grunde liegenden allgemeinen Versorgungssatz von 60 Prozent.
Eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente wird kinderlosen, erwerbsfähigen Personen unter 45 Jahren für zwei Jahre in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt. Eigenes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden.
sie musste dann eigentlich witwenrente bekommen
LG
nein, erst nach einer 75 monatigen ehe , hat sie anspruch
tut mir leid, dein schicksaal
nein, denn um die rente des partners zu“erben“ muss man einige jahre verheiratet gewesen sein.
Zu der zweiten Antwort kann ich so nichts mehr hinzufügen…
solltest du eine Betriebsrente bekommen, dann solltest du dich bei deiner alten Firma erkundigen, was mit deiner Betriebsrente ist.
Bei meinem Stiefvater war es so, daß er ein Jahr lang verheiratet gewesen sein muß, bevor seine neue Frau (meine Mutter) Anspruch auf die Betriebsrente hat. Aber das ist evtl. von Firma zu Firma verschieden.
Das hättest du dir mal etwas früher überlegen sollen…. auch wenn du nicht wußtet, daß du schwer krank werden würdest…aber man kann ja auch so nie wissen, wie lange man noch lebt!
Mein Stiefvater und meine Mutter haben bereits nach 3 Jahren geheiratet, damit „alles geregelt“ ist.
oh…
Man muss eine bestimmte Zeit verheiratet sein, um einen Anspruch an volle oder Teil-Witwen-Rente zu haben.