In der Schweiz befindet sich die Ehepaarbesteuerung nach wie vor in Diskussion, wobei die Individualbesteuerung als mögliche Variante gehandelt wird. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt nach einer modifizierten Individualbesteuerung. Bei einer solchen ist das Existenzminimum jeder Person freizustellen und den Unter­schieden Rechnung zu tragen, die sich je nach Zugehörigkeit zu einem Haushaltstyp erge­ben. Dabei muss beachtet werden, wie viele Personen aus einem Einkommen bzw. Vermö­gen leben, ob eine Person von ­Synergieeffekten eines gemeinsamen Haushalts profitiert und ob erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten anfallen. Eine Individualbesteuerung hat möglichst entscheidungsneutral zu sein und nicht in die Rollenverteilung der Partner einzugreifen. Da der Zivilstand keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat, kann er bei der Besteu­erung nicht massgebend sein. Nebst diesen Forderungen muss ebenso auf die Praktikabilität geachtet werden, da der Individualisierung der Besteuerung Grenzen gesetzt sind. Nach der Darstellung und Beurteilung vorhandener Modelle und ausländischer Systeme erfolgt eine eigene Entwicklung eines Individualbesteuerungsmodells, welche darauf beruht, das derzeit bei getrennten ­Ehegatten zur  Anwendung kommende Realsplitting auf alle Steuerpflichtigen auszudehnen. Ein solches Vorgehen führt aber zu erheblichen Praktikabilitätsproblemen. Als Kompromisslösung kann ein Vollsplitting mit Wahlrecht für bestimmte Konkubinatspaare dienen.