Der Kommentar erscheint zugleich als Print- und Online-Version. Mit dem Erwerb des Kommentars stehen dem Benutzer auch Aktualisierungen online zur Verfügung, die dort in der laufenden Kommentierung mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet sind. Obwohl die Druckfassung den Stand April 2006 aufweist, gibt es in der Online-Fassung bereits Aktualisierungen, die von großer praktischer Relevanz sind [. . .] Damit entwickelt der Kommentar eine Dynamik, die von herkömmlichen Loseblattwerken kaum oder gar nicht getoppt werden kann. [. . .] Der Informationsgehalt ist enorm. [. . .] Die Kommentierung erweist sich als praxisnah, aktuell und international. [. . .] Der Kommentar macht insgesamt einen hervorragenden Eindruck. Mit der Aktualität einerseits und dem Praxisbezug andererseits liegt er zweifellos an der „Spitze“. Prof. Dr. Hermann Plagemann, Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht –SGb (Die Sozialgerichtsbarkeit) Heft 3/2007, S. 195 – 198