Ich wollte mal die User aus der Schweiz fragen, ob man seinen Führerschein auf Probe für immer abgeben muss, wenn man ein Verkehrsdelikt begangen hat?
Z.b. jemand fährt auf der Autobahn zu schnell und wird erwischt durch einen Streifenwagen (ohne Radarkontrolle). Ist es möglich das der Junglenker seinen Ausweis für immer abgeben muss, obwohl es seine erste Anzeige ist währen der Probezeit von 3 Jahren?
Mich würde es interessieren, denn nach dem zweiten Mal kann es sein das man alles nochmals von vorne machen muss, also sprich Theorie, Fahrstunden usw., aber beim ersten Mal auch?