Nur wenn Rente in D bezahlt wurde, sonst nicht.
Kann ein im ausland lebender ausländischer ehemann nach dem tod seiner deutschen frau die witwenrente bekommen?
von admin | Okt 15, 2010 | Renten | 5 Kommentare
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Gruß Mama
Wenn die Ehe nach deutschem Recht geschlossen worden ist und in Deutschland Anwartschaften erwirtschaftet worden sind, geht das. Näheres erfährt man von der DRV
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Wenn sie Rentenansprüche angesammelt hat, kann er das.
Klar, kommt ruhig alle nach Deutschland!
Hier gibts Euros satt für jeden Schmarotzer!