Mein Mann und ich wollen demnächst auswandern.
Nun haben wir ja schon einige Jahre die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Darauf möchten wir natürlich nicht verzichten.(Und es „Vater Staat“ schenken schon gar nicht.)
Können wir uns die Beiträge auszahlen lassen?
http://www.deutsche-rentenversicherung-b…
Solange Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, da Sie weltweit die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung haben. Sofern Sie die Staatsangehörigkeit aufgeben, ist es auch noch von Bedeutung, um welches „Herkunftsland“ es sich handelt. Sofern es ein Staat ist, der mittlerweile zur EU gehört (z.B. Polen, Rumänien, Tschechische Republik usw.) sind sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bei Wohnsitz dort zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, was eine Beitragserstattung ausschließt.
Eine Beitragserstattung ist nur möglich beispielsweise bei Verzug nach Russland, sowie Annahme der russischen und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Dann jedoch auch erst nach Ablauf von 24 Kalendermonaten nach Ende der deutschen Versicherungspflicht.
Bezüglich konkreterer Auskünfte empfehle ich Ihnen eine Terminvereinbarung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
> Können wir uns die Beiträge auszahlen lassen?
Unter Verlust der Staatsbürgerschaft ja.
Nachfrage bei Euerer Rentenkasse.
Im Normalfall wird nichts ausgezahlt, denn wenn das Rentenalter erreicht ist wird Dir Rente gezahlt und an Deine Bank überwiesen, auch in das Ausland.
Gebe der Rentenkasse die Auslandsanschrift und bitte um eine schriftliche Auskunft.
Nein… Lass doch irgendwie ein Konto über deine Kinder, Verwandten oder so laufen, auf dem später die Rente draufläuft. Dann kannst sie vom Ausland aus abheben.
So machen des viele, die ich kenne…