Eine Sammlung der irrsinnigsten sprachlichen Leistungen von Juristen und Bürokraten – vom 19. Jahrhundert bis heute. Juristen sind berühmt für ihre Fähigkeit, einen Sachverhalt, den jedes Kleinkind kennt, so zu beschreiben, dass niemand mehr durchblickt. So stellte das Reichsgericht 1876 überraschenderweise fest: „Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist (-).“ Dem ist kaum zu widersprechen. Man kann ihm nur weitere Definitionen hinzufügen – von „Eiskonfekt“ bis „Haustür“ und von „Tankstelle“ bis „Huhn“. Ein Buch wie ein amtliches Dokument: Nicht zu begreifen, aber genial geeignet zum Kopfschütteln und Kaputtlachen.