Rentenbesteuerung: „Wer 2008 in Rente ging, weniger als 1.400 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält und keine weiteren Einkünfte erzielt, braucht laut Bundesfinanzministerium keine Erklärung abzugeben und keine Steuern zu zahlen….“ Was ist aber, wenn die Ehefrau noch arbeitet? Aufgrund der Entfernungspauschale für meine Frau haben wir (erst einmal zur Probe)eine gemeinsame Einkommensteuer gemacht und waren dann doch sehr überrascht, dass wir lt. Steuerprogramm ca.1500,-€ nachzahlen sollen. Meine Ehefrau hat LStKl. 3 und ca. 38.000,-€ Brutto; mein zu versteuernder Rentenanteil (56%) beträgt ca. 6.400,-€. Um ungefähr diesen Anteil steigt nun das zu versteuernde Einkommen und es ist eine Steuernachzahlungen fällig. Das würde aber bedeuten, dass jeder Rentner, dessen Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 arbeitet, einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss, obwohl er selbst als Rentner keine weiteren Einkünfte erzielt.. Unterm Strich bedeutet das für mich als Rentner, dass ich (besser gesagt ich und meine Frau) für meine Rente in Höhe von 1.260,-€ pro Monat nachträglich 125,-€ Steuern zahlen muss!! Oder habe ich in meinem Gedankenansatz einen Fehler??
http://www.gutefrage.net/frage/keine-versteuerung-von-renten-unter-1400