Mit dem Gesetz werden wesentliche Teile des Anfang Juni geschnürten Sparpakets umgesetzt. Dem Entwurf zufolge sind Hartz-IV-Empfänger künftig nicht mehr rentenversichert. Auch der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV fällt weg. Das Elterngeld soll moderat gekürzt und für Hartz-IV-Empfänger komplett gestrichen werden. Einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger soll es auch nicht mehr geben.