Werden Lebensversicherungen ausgezahlt, so müssen Krankenkassen zunächst im Einzelfall prüfen, ob sie von dem betroffenen Versicherten Beiträge einfordern können. Im konkreten Fall rügte das Sozialgericht Dortmund eine Kasse, die bei einem Rentner ohne Prüfung der Sachlage Sozialabgaben einforderte.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/854706/krankenkassen-sozialabgaben-erst-pruefen-dann-kassieren.html?sh=1&h=751464625