Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Alter und Altsein wurde maßgeblich von der gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführten gesetzlichen Rentenversicherung geprägt. Die „65“ ist auch heute noch eine der einschneidendsten Zäsuren im Lebenslauf. Der Wechsel in den arbeitsfreien Ruhestand setzte von Beginn an eine kontinuierliche Erwerbsbiographie voraus. Über eine solche verfügten jedoch fast nur Männer. Der weibliche Lebenslauf war und ist in viel stärkerem Maße von familiären Ereignissen wie Heirat und Geburt geprägt. So bekamen weibliche Versicherte auch mit der Einführung der Rentenversicherung die Möglichkeit, sich nach ihrer Heirat die Hälfte der Rentenbeiträge auszahlen zu lassen. Als Folge der Erstattung hatten sie keine weiteren Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung. Diese Norm, die bis 1967 galt, steht im Mittelpunkt der Studie. Während die Beitragserstattung zunächst den familienzentrierten Lebenslauf der Frau stärken sollte, gewann sie in den Krisenzeiten der Weimarer Republik zudem eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Unter den Nationalsozialisten kam vor allem ihr bevölkerungspolitisches Potenzial zum Tragen, während sie in der Nachkriegszeit schließlich als Möglichkeit zur Stabilisierung familiärer Verhältnisse gesehen wurde. Ihre Geschichte ist gleichzeitig eine Geschichte der weiblichen Erwerbsbiographie in der gesetzlichen Rentenversicherung.