Eine Bekannte erzählte neulich, dass sie vom Sozialamt als Rentner eingestuft wurde, weil sie angeblich arbeitsunfähig ist. Die Arbeitsunfähigkeit resultiert aus einer Alkoholkrankheit, allerdings trinkt sie lediglich Bier und ich habe sie auch noch nie wirklich betrunken gesehen. Zudem äußerte sie sich dahingehend, dass sie arbeiten gehen möchte, aber das Sozialamt verbiete ihr dies und das Arbeitsamt ist aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht für sie zuständig. Ist es so einfach einen Menschen, der ein paar Bier am Tag trinkt als Erwerbsminderungsrentner einzustufen oder müssen da nicht noch andere Dinge vorliegen, wie z.B. psychische Störungen, etc.
Wer hat Quellen wo man sowas nachlesen kann?
Danke an Alle, die mir weiterhelfen können…