Bekomme eine Unfallrente nach Sturz und anschliessender Hüft tep.Das sind jetzt 10 jahre her.Nun bin ich erneut gefallen und kann mit der operierten seite nicht richtig laufen,Meinen 400 Euro Job kann ich in der Zeit auch nicht ausüben.Brauche aber das Geld.Wer weiss ob die BG da helfen muss.
Muss die Berufsgenossenschaft verdienst ausfall zahlen?
von admin | Okt 15, 2010 | Renten | 2 Kommentare
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Dein Arbeitgeber muss auch bei einem 400 Euro-Job erst mal 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. Wenn du auf die durch den Unfall geschädigte Hüfte gefallen bist musst du wieder zu einem Unfallarzt und das mitteilen. Falls durch den Sturz eine Verschlimmerung eingetreten ist kannst du ggfs. einen Verschlimmerungsantrag bei der Berufsgenossenschaft stellen, da die Hüfte sozusagen vorgeschädigt ist.
Zuerst der Arbeitgeber.