Ruheständler, deren Einkünfte den Freibetrag von 7664 Euro für Alleinstehende und 15.328 Euro für Verheiratete überschreiten, müssen zwar eine Steuererklärung ausfüllen. Wer das 64. Lebensjahr vollend
http://www.welt.de/finanzen/article1634321/So-bleiben-Renten-und-Pensionen-steuerfrei.html