Niemand ist davor sicher, im Fall von Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Betroffene ihre Behandlungswünsche verbindlich festlegen und eine Amtsbetreuung vermeiden. Nach sechsjähriger Debatte wurde die Patientenverfügung mit Wirkung zum 1.9.2009 gesetzlich verankert. Endlich gibt es mehr Klarheit und Rechtsicherheit im Umgang mit Vorsorgeregelungen. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung des Betroffenen gebunden. Was die Neuregelung für Sie konkret bedeutet und was Sie bei der Abfassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachten müssen, erklärt der vorliegende Ratgeber.