Der Grundfreibetrag beträgt im Moment 990 € für den einzelnen, muß jemand z. B. noch Unterhalt an eine andere Person zahlen (Ex-Ehefrau und oder Kinder) oder ist verheiratet so wird dieser Betrag zu dem Grundfreibetrag dazu gerechnet.
Ob man jetzt zu 30 % oder 60 % behindert ist, spielt bei der Pfändungsfreigrenze keine Rolle bzw. es nimmt keinen Einfluss drauf.