Eine Verstorbene hatte seit einigen Jahren Krebs und hatte hohe Pflegekosten. Wieweit zeitlich zurück können die Pflegekosten vom Guthaben im Nachlass abgezogen werden? Dies ist aktuell da der lebende Ehegatte behauptet er hätte hohe Pflegekosten bezahlt und damit begründigt neu erhaltenes Kapital (z.B. Rente, Verkauf von Gegenständen etc) nicht im Nachlass als Guthaben zu verzeichnen.