Das Werk: Nun steht es fest: Der Rechtsberatungsmarkt wird modernisiert und für nichtanwaltliche Rechtsberatung geöffnet. Gerade Rechtsanwälte müssen damit rechnen, dass künftig Banken, Versicherungen, oder Steuerberater – um nur wenige Gruppen zu nennen – ihren einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form in die Rechtsberatung einbringen dürfen. Der vorliegende Kommentar versucht einerseits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zur Problematik des Rechtsdienstleistungsgesetz zu geben. Er scheut nicht die kritische Auseinandersetzung mit deren Schwachstellen. Die gesamte bisherige Rechtsprechung, welche zu einer exzessiven Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts geführt hatte, wird nun ins Licht der Gesetzesreform gestellt.