Die Rentengesetze sind kompliziert. Und über die Medien werden oftmals nur Versatzstücke in einzelnen Sendungen oder Artikeln wiedergegeben. Jetzt gibt es einen Rentenratgeber, der in Zusammenarbeit mit der Sendung ARD-Ratgeber Recht, den Verbraucherzentralen und dem dtv-Verlag entstand. Der Autor, Dr. Peter Lange, ist Präsident des Sozialgerichts in Nordrhein-Westfalen und führt den Leser mit vielen Beispielen durch den Rentendschungel. In sehr übersichtlichen Kapiteln findet der Interessierte alles Wichtige über die Rentenarten, die rentenrechtlichen Zeiten, die Wartezeiten, die Rentenberechnung, Widerspruchsmöglichkeiten sowie über die staatlich geförderte Altersvorsorge. Symbole neben den Abschnitten erleichtern eine schnelle Übersicht. Wer kurz vor der Altersrente steht, sollte seinen Rentenantrag rechtzeitig stellen. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 63. Lebensjahres gestellt werden. Da immer mehr Bürger in Frührente gehen, sollten die Bestimmungen genauestens beachtet werden. Liegen eine Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit vor, kann der Versicherte bereits vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Wer so krank ist, dass er seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann, muss jedoch einige Hürden bis zur Berufsunfähigkeit überspringen. So ist in erster Linie der bisherige Beruf für einen positiven Bescheid ausschlaggebend. Damit nicht genug, die Beweisführung liegt beim Arbeitnehmer. Er muss zudem über eine längere Zeit krank gewesen sein und Gutachter heranziehen. Nur wer so krank ist, dass er weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Chancen auf Zahlung der Rente aufgrund von Berufsunfähigkeit. Je älter ein Arbeitnehmer ist, desto wichtiger wird für ihn die Höhe der zu erwartenden Rente. Bislang werden alle Versicherten ab einem Alter von 43 Jahren alle sechs Jahre über die Rentenversicherungszeiten informiert. Ab 2004 erhalten alle Versicherten schon ab dem 25. Lebensjahr einen Überblick über die Rentenanwartschaften und die Höhe der daraus resultierenden Rente. Dieser Rentenratgeber ist top-aktuell und ein Muss für alle, die demnächst ihren Ruhestand genießen wollen. –Corinna S. Heyn
— Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.