Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Damit die Eltern im Alter versorgt sind, zahlen die Kinder an die Eltern als Gegenleistung zum Beispiel monatlich einen bestimmten Betrag. Meist laufen die Zahlungen bis zum Tod der Eltern. Steuerlich spricht man von einer Vermögensübertragung gegen Renten und dauernde Lasten. Eine solche Vermögensübertragung ist nicht nur unter nahen Angehörigen möglich. Auch fremde Dritte können Immobilien gegen Renten und dauernde Lasten kaufen oder verkaufen. Bevor Sie jedoch eine Immobilie gegen Renten oder dauernde Lasten übertragen, müssen sich beide Seiten über die steuerlichen Folgen informieren. Wichtiger Hinweis: Die in der Broschüre dargestellten Übergaben von Immobilien gegen Renten und dauernde Lasten konnten steuerlich wirksam nur bis 31.12.2007 abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen sind die Rente und dauernden Lasten auch über 2008 hinaus als Sonderausgaben abzugsfähig. Dagegen entfällt der Sonderausgabenabzug komplett bei Übergabeverträgen mit Immobilien, die nach dem 1.1.2008 abgeschlossen werden.