2,5 Billionen Euro (2005) der in Rechnung gestellten Umsätze zwischen Unternehmen führen zu großem Aufwand in der Wirtschaft, aber zu keinem umsatzsteuerlichen Ertrag beim Fiskus, sog. Nullsummenspiel (Besteuerung i.V.m. Vorsteuerabzug) Umsatzsteuer:Endverbrauchsteuer bisher: Besteuerung aller Zwischenstufen; Rückvergütung durch Vorsteuerabzug, hoher Aufwand, unsystematisch; Befreiungen: vielfältig, kompliziert in der Fallgestaltung; Binnenmarkt: Unterschiede in der Steuerbemessung schaffen Anreiz zum Steuerbetrug; Öffentliche Hand: wird beim Erwerb von Gütern, Leistungen als Verbraucher behandelt, ist Steuerschuldner und – Gläubiger zugleich Reformvorschlag: Endverbrauchsteuer Keine Besteuerung: bei Leistungen zwischen Unternehmen; von Leistungen an die Öffentliche Hand; Integration von Verkehrsteuern in die Umsatzsteuer, wenn einer Verkehrsteuer ebenfalls Umsätze zu Grunde liegen, so etwa bei Grunderwerb-, Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer; Steuerbefreiungen: werden beibehalten, wenn sie internationaler Übung entspringen; Steuersatz: einheitlich Die Chance: §§ 1 bis 31 UStG NEU !!! für Politik (schlanker Staat), Finanzpraxis und -wissenschaft, Wirtschaft