Hallo ich hab hier mal einen sehr interessanten Artikel in der SZ über die Riesterrente gelesen:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/special/773/168287/index.html/finanzen/artikel/930/172422/article.html
Jetzt nun zur meiner Frage, da ich noch 21 bin, aber mir sehr über die Zukunft gedanken mache, möchte ich natürlich für meine Rente privat vorsorgen. Jedoch bin ich zurzeit noch Schüler und werde noch viele Jahre lang Student sein.
Meine Fragen:
-Schüler sollen keine Riesterförderung Bekommen, ist das wahr?
-Ist dieser alternative Riestervertrag auch Hartz4/Bafög sicher?
-Würde sich das für mich als Schüler lohnen?
-Kann man neben den Riestervertrag auch eine Rürübvertrag abschließen, sodass man steuerfrei beim Riestervertag anspart und aber beim rürübvertrag die förderungen kassiert?
-Soll ich dieses Jahr noch einen Fonsparplan abschließen der bis 60 läuft, damit der dann am ende nur mit der hälfe des einkommensteuersatzes besteuert wird?
-Was kann ich sonst machen?
Riesterverträge können alle Rentenversicherungspflichtigen abschließen. Wenn du als Schüler oder Student einer Tätigkeit nachgehst und auf dein Einkommen aus dieser Tätigkeit Rentenbeiträge zahlst, bist du „förderfähig“.
Das Einkommen liegt dann in der Regel über 400 Euro oder du zahlst freiwillige Beiträge (ca. 12,50 Euro) wenn das Ek unterhalb 400 Euro liegt.
Alle Riester- und Rüruprenten sind Hartz4 sicher, wenn sie die Anforderungen dafür erfüllen: Mindestlaufzeit bis 60.LJ, kein Kapitalwahlrecht bei Auszahlung.
Staatliche Förderung in Form von Zuschüssen gibt es nur bei Riester, nicht aber bei Rürup. Die Förderung bei Rürup liegt in der Steuerlichen Betrachtung.
Du kannst pro Jahr bis zu 20.000 Euro ansparen (nicht GmbH-GeschF oder beherrschender GmbHGes.!) und davon aktuell in 2008 66% steurlich geltend machen (2009: 68%. 2010: 70%, usw. bis 2025 = 100%).
Das lohnt sich also nur bei höheren Einkommen oder Selbständigen.
In deiner Situation würde ich mit diesen Vertragsformen noch warten bis ein geregeltes Ek vorliegt, weil du sonst den steuerlichen Vorteil nicht nutzen kannst, aber im Alter die Erträge aus diesen Verträgen versteuern musst; bei Renteneintritt mit 65 Jahren immerhin noch mit 18%, bei früherem Eintritt mehr, bei späterem weniger, bzw. den Ertragsanteil mit deinem persönlichen Steuersatz („nachgelagerte Besteuerung“).
Mit deiner Idee eines Fondsparplanes liegst du sicherlich besser. Wenn du in einigen Jahren etwas angespart hast, kannst du das Depot immer noch auflösen und die Summe in eine Rüruprente buttern und dein zu versteuerndes Ek senken.