Oberlandesgericht Oldenburg | Urteil – 1 U 77/13 | Nach Urteil des OLG Oldenburg (Az. 1 U 77/13), ist spätestens nach Überschreitung des 80. Lebensjahres eine kritische Überprüfung geboten, ob der mit dem Winterdienst Beauftragte trotz seines Alters der Räum- und Streupflicht sicher und zuverlässig nachkommen kann.
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4049-haftung-wohnungseigentuemergemeinschaft-verletzung-der-streupflicht-trotz-beauftragung-eines-82jaehrigen