Manuel Mielke befasst sich mit der Frage, inwieweit das Recht der Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit verfassungskonform ausgestaltet ist. In einem ersten Teil wirft er dabei die Frage auf, ob witwen- und witwerrentenrechtliche Positionen in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen. Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1998 (BVerfGE 97, 271 ff.) bejaht der Autor die Voraussetzungen für einen Eigentumsschutz. Sodann erfolgt eine Prüfung der Verfassungskonformität der Anrechnung von Einkommen gemäß § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18ae SGB IV. Mielke untersucht hier insbesondere, ob eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Rechts der Witwen- und Witwerrenten aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG folgt, ob die sich aus der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen gewahrt werden und ob der Gesetzgeber eine Vielzahl gleichheitsrechtlicher Probleme, die die Einkommensanrechnung mit sich bringt, in einer Art. 3 Abs. 1 GG genügenden Weise löst. In Bezug auf alle drei Aspekte stellt er Verstöße gegen das Grundgesetz fest. Im letzten Teil stellt der Autor schließlich Witwen- und Witwerrentenberechtigte unter einem gleichheitsrechtlichen Blickwinkel anderen Hinterbliebenen gegenüber: den Hinterbliebenen geschiedener Ehen, den Hinterbliebenen solcher Ehepaare, die sich für das Rentensplitting entschieden haben, sowie den Hinterbliebenen nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Während die Gegenüberstellung mit den Geschiedenen zu dem Ergebnis führt, dass Witwen- und Witwerrentenberechtigte gleichheitswidrig benachteiligt werden, lassen sich Gleichheitsverstöße in den beiden anderen Verhältnissen nicht erkennen.