Die Verletztenrente wird von der Gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit mehr als 26 Wochen mindestens 20 Prozent gemindert ist.
http://rentenberater24.com/20130326100/renten/verletztenrente
Die Verletztenrente wird von der Gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit mehr als 26 Wochen mindestens 20 Prozent gemindert ist.
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