Im Juli 2012 hatte das Landgericht Hanau einen heute 73-jährigen Wächtersbacher wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Januar 2013 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. Dort wird der Fall seit gestern neu verhandelt.
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