Konkrete Inhalte des Rechts sind zeitbedingt und resultieren aus bestimmten kulturellen und religiösen Prägungen. Was aber ist das Gemeinsame des Rechts, was ist das bleibende Fundament einer sich wandelnden Rechtsordnung? Die Lehre vom Naturrecht wird nicht nur dann aktuell, wenn es um die Begründung des geltenden Rechts eines Staates, sondern vor allem auch, wenn es um den internationalen Austausch und die kulturübergreifende Verständigung über Fragen der Menschenrechte und Menschenwürde geht.