Mit dem BMF-Schreiben vom 16. September 2004 nimmt die Verwaltung abermals zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen Stellung. Der Erlass trägt der neuen Rechtsprechung des BFH – insbesondere des Großen Senats in seinen Beschlüssen vom 12. Mai 2003 – Rechnung und stellt damit die Rechtsanwendung auf eine grundsätzlich neue Basis. Die bisherigen Verwaltungsregelungen verlieren mit dem neuen Erlass ihre Gültigkeit. Die neue Haltung der Verwaltung, von führenden Kommentatoren auch als Wohltat bezeichnet, ist insbesondere für die Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge von Bedeutung.