Die Frage lautet: Bei welcher Größe des Tieres sagt der Gesetzgeber „Verboten!“.
Eine Fliege töten wir einfach mal so. Eine Ratte auch. Bei einem Eichhörnchen fängt es schon an. Wiesel einfach mal so überfahren, weil es einen stört!?
Niemand würde einen wegen des Tötens einer Biene verklagen, wenn ich aber eine Katze an die Wand klatsche, komme ich vor Gericht! Wo ist die Grenze?